Die „Joseph-Woelfl-Gesellschaft Bonn e. V.“ ist ein gemeinnütziger Verein, gegründet zur Förderung der wissenschaftlichen Aufarbeitung von Biographie und Werk des Komponisten Joseph Woelfl (1773–1812) sowie Bekanntmachung derselben in der Öffentlichkeit.
Hier gelangen Sie zum Aufnahmeantrag.
Die JWGB unterstützt lt. Satzung u. a. öffentliche Aufführungen seiner Werke, die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, Publikationen zu Leben, Werk und Wirkung Joseph Woelfls. Dem gleichen Zweck dient auch die Konzertreihe „Woelfl und …“. Jeden ersten Sonntag im Monat (außer Juli/August) findet im Woelfl-Saal des Woelfl-Hauses um 16 Uhr ein Konzert mit Werken von Woelfl und Zeitgenossen statt. Die Saisoneröffnung findet wegen des Beethovenfestes im September Ende August statt und ersetzt damit den Termin im September.
Seit 2018 organisiert die JWGB zudem Anfang Juli ein Benefizkonzert mit folgenden Inhalten:
o Benefizveranstaltung für das Stiftungsvermögen
o Benefizveranstaltung für den Aufbau der Woelfl-Haus-Stiftung (2020, nach der Gründung der „Treuhänderischen Woelfl-Haus-Stiftung“)
o Benefizveranstaltung für einen „Behindertengerechten Aufzug“ zum Joseph-Woelfl-Museum (2026)
Im Abstand von zwei Jahren organisiert die JWGB Internationale Joseph-Woelfl-Symposien, in denen der jeweils aktuelle Stand der wissenschaftlichen Erforschung von Leben und Werk Woelfls behandelt wird.
Ab 2018 hat die JWGB begonnen, Erstdrucke und weitere physische Exponate für die Woelfl-Haus-Sammlung, der Basis für das Joseph-Woelfl-Museum, zu sammeln. Am 04. Oktober 2026 – somit 10 Jahre nach der Gründung des Kultur- und Wissenschaftszentrums Woelfl-Haus Bonn – wird das von der JWGB organisierte Joseph-Woelfl-Museum eröffnet.
Am 01. März und 01. September eines Jahres wird in den Woelfl-Journalen über die Veranstaltungen des Woelfl-Hauses, Besonderheiten zum Museum, zur Woelfl-Haus-Sammlung, zum Verlag Apollon Musikoffizin sowie wichtige Ereignisse, Mitglieder der JWGB betreffend, berichtet.
Die JWG Bonn wurde am 20.08.2015 gegründet und hat etwas mehr als 330 Mitglieder. Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag beträgt 50 EUR, ermäßigt für Schüler/innen, Studenten/innen, Senioren/innen 25 EUR. Der Beitrag wird am 15.2. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig und erfolgt in der Regel per Einzug.
Werden auch sie Mitglied der Joseph-Woelfl-Gesellschaft Bonn e.V. und nehmen Sie aktiv Teil an den Veranstaltungen und Erweiterungen des Kultur- und Wissenschaftszentrums Woelfl-Haus Bonn. Als Mitglied können Sie zu ermäßigtem Beitrag an den Veranstaltungen teilnehmen. Sie erhalten zweimal im Jahr das „Woelfl-Journal“ mit Informationen zu neuen Forschungsergebnissen, Veröffentlichungen, sowie einem Überblick der vergangenen und zukünftigen Veranstaltungen.
Zudem tragen Sie als Mitglied der JWGB wesentlich zur Durchführung der alle zwei Jahre abgehaltenen „Internationalen Woelfl-Symposien“ mit Wissenschaftlern aus zahlreichen Ländern bei, welche einen wertvollen Beitrag für die internationale Kultur- und Wissenschaftsszene in Bonn darstellen.
Hier gelangen Sie zum Aufnahmeantrag.
Joseph-Woelfl-Gesellschaft Bonn e. V., Meßdorfer Str. 177, D – 53123 Bonn;
Tel.: +49-151 65518155;
e-mail:haider-dechant@woelflhaus.de
Website: www.woelflhaus.de;
AG Bonn, VR 9976
Bankverbindung: Kreissparkasse Köln
IBAN: DE45 3705 0299 0045 0573 64 ; BIC: COKSDE33XXX
werden Sie jetzt Mitglied der Joseph-Woelfl-Gesellschaft Bonn e.V.:
Vorsitzende: Prof. Mag. Dr. Margit Haider-Dechant
Vorsitzender/St.: Prof. Dr. Tobias Janz
Schriftführer: Petra Schiffler
Schriftführer/St.: Dr. Hervé Audéon
1. Schatzmeister: Rosemarie Glunz
2. Schatzmeister: Dr. Alexandra Kilian
Rechnungsprüfer: Dipl. Fin.-Wirt (FH) Reinhard Schiffler
Rechnungsprüfer: Gerhard Reuter
Mitgliederverwaltung: Dr. Rüdiger Kattanek
Pressearbeit: Dr. Hubert Grote
Kooperation mit Universität Bonn: Dr. Stefan Plasa
Projektunterstützung: Brigitte und Michael Wenzel
Musikalisch-technische Produktionsleitung: Uwe Vogel
IT-Bereich: Markus Kaiser-Rieke
Wissenschaftliche Betreuung: Paulina Walter
JOSEPH-WOELFL-GESELLSCHAFT BONN e.V.
PRÄAMBEL
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der männlichen und weiblichen Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten unabhängig vom Geschlecht.
§ 1 NAME UND SITZ
(1) Der Verein führt den Namen "Joseph-Woelfl-Gesellschaft Bonn e.V.".
(2) Der Sitz des Vereins ist Meßdorfer Straße 177, 53123 Bonn.
§ 2 GESCHÄFTSJAHR
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 ZWECK DES VEREINS
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung der wissenschaftlichen Aufarbeitung von Biographie und Werk des Komponisten Joseph Woelfl (1773–1812) sowie Bekanntmachung derselben in der Öffentlichkeit.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) Publikationen zu Leben, Werk und Wirkung,
b) Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen,
c) Öffentliche Aufführungen seiner Werke,
d) Vergabe von Forschungs- und Editionsaufträgen,
e) Publikation seiner Werke im Rahmen einer Gesamtausgabe.
§ 4 SELBSTLOSE TÄTIGKEIT
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 5 MITTELVERWENDUNG
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 6 VERBOT VON BEGÜNSTIGUNGEN
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 7 ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT
(1) Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden.
(2) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
(3) Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem Bewerber die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.
§ 8 BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.
(2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
(3) Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.
§ 9 BEITRÄGE
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
§ 10 ORGANE DES VEREINS
Organe des Vereins sind
die Mitgliederversammlung
der Vorstand
Satzung der Joseph-Woelfl-Stiftung Bonn e.V.
§ 11 MITGLIEDERVERSAMMLUNG
(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfer, Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
(2) Im ersten Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
(3) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich (per Brief oder E-Mail) unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Post- bzw. E-Mail-Anschrift gerichtet war. Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.
(4) Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
(5) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
(6) Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden. Kein Mitglied kann mehr als ein Mitglied vertreten.
(7) Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Beschluss- fassungen über Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins gelten abweichend davon die Regelungen des § 15. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegebene Stim- men.
(8) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom leitenden Vorstandsmitglied und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 12 VORSTAND
(1) Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatz- meister, einem stellvertretenden Schatzmeister, einem Schriftführer und einem stellvertretenden Schriftführer. Der Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer des Vereins sind gesetzlicher Vorstand im Sinne des § 26 BGB und vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
(2) Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.
(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Blockwahl ist ebenfalls zulässig.
(4) Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder beschlussfähig. Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
(5) Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
(6) Scheidet ein Mitglied des gesetzlichen Vorstandes aus dem Vorstand aus, rückt der jeweilige Stellvertreter für die laufende Wahlperiode nach.
(7) Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.
§ 13 WISSENSCHAFTLICHER BEIRAT
(1) Der wissenschaftliche Beirat der Joseph-Woelfl-Gesellschaft Bonn e.V. berät den Vorstand in allen editorischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Belangen. Er besteht aus Personen, die langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der in § 3 Abs. 3 genannten Aufgaben haben.
(2) Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats werden vom Vorstand berufen.
(3) Die Zugehörigkeit der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats ist zeitlich unbegrenzt.
(4) Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats sind Ehrenmitglieder und von der Beitragszahlung befreit.
§ 14 KASSENPRÜFUNG
(1) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer. Wiederwahl ist zulässig. Blockwahl ist ebenfalls zulässig.
(2) Die Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied des Vorstands sein.
§ 15 SATZUNGSÄNDERUNG UND AUFLÖSUNG DES VEREINS
(1) Über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung. Für eine Satzungsänderung ist grundsätzlich eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen notwendig. Für eine Änderung des Satzungszwecks und zur Auflösung des Ver eins bedarf es einer Mehrheit von vier Fünfteln der abgegebenen Stimmen.
(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stiftung „Beethoven-Haus Bonn“, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.