Woelfl-Haus-Stiftung

Portrait der Stiftung

Die Stiftung verfolgt in erster Linie den Zweck,  die wissenschaftliche Arbeit zu Leben und Werk des Komponisten Joseph Woelfl (1773-1812) zu fördern bzw. durchzuführen. 

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

2023 konnten bereits Mittel in der Größenordnung von ca. 6.Tsd. € verwendet werden, um die Erstellung des ersten sowie Teile des zweiten Bandes der Gesamtausgabe der Werke Joseph Woelfls zu finanzieren. Es bleibt noch ein längerer Weg zu einer Veröffentlichung der beabsichtigten 70 Bände, aber der Beginn ist gemacht!

Zuwendungen an die Stiftung

Die Stiftung ist derzeit als unselbständige Stiftung der Joseph-Woelfl-Gesellschaft, Bonn, angegliedert; das Stiftungsvermögen zum 31.12.2020 beträgt rund 60 Tsd. €. Durch weitere Zustiftungen strebt sie an, möglichst bald als selbständige Stiftung anerkannt zu werden.

Die Stiftung ist als gemeinnützige Stiftung anerkannt (Bescheid Finanzamt Bonn-Innenstadt vom 22.06.2020). Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke soll das Vermögen der Stiftung an die Stiftung Beethoven-Haus Bonn fallen.

Eckdaten für Spender/ Zustifter:

Tel.: +49-15165518155;

e-mail: info@woelflhaus-stiftung.de;

Website: www.woelflhaus.de; 

IBAN: DE28 3705 0299 0045 0717 35; BIC: COKSDE33XXX; Verwendungszweck: Zustiftung Woelf-Haus-Stiftung

PayPal: spende@woelflhaus-stiftung.de

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Kuratorium

Prof. Mag. Dr. Margit Haider-Dechant (als Vertreterin des Treuhänders Joseph-Woelfl-Gesellschaft, Bonn)

Prof. Dr. Hermann Dechant (geborenes Mitglied) 

Dr. Jochen Petin (Vorsitzender)

RA Volker Schlegel (Vorsitzender/St.)

Satzung der Woelfl-Haus-Stiftung

§ 1 Name Rechtsform


§ 2 Zweck der Stiftung


§ 3 Gemeinnützigkeit


§ 4 Stiftungsvermögen und Rechnungslegung


§ 5 Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen


§ 6 Kuratorium


§ 7 Aufgaben des Kuratoriums, Beschlussfassung


§ 8 Anpassung der Stiftung an veränderte Verhältnisse und Auflösung


§9 Treuhänderwechsel

Im Falle der Auflösung, der Insolvenz oder einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Treuhänders kann das Kuratorium die Fortsetzung der Stiftung bei einem anderen Treuhänder oder als selbstständige Stiftung beschließen. 


§ 10 Vermögensanfall

Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke soll das Vermögen der Stiftung an die Stiftung Beethoven-Haus Bonn fallen, welche das Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat mit der Maßgabe, dass mit dem Vermögen wissenschaftliche Arbeiten zu Leben und Werk des Komponisten Joseph Woelfl (1773-1812) durchzuführen und zu fördern sind. 


§ 11 Stellung des Finanzamtes

Beschlüsse über Satzungsänderungen, der Beschluss über die Auflösung der Stiftung sowie der Beschluss über die Fortsetzung der Treuhandstiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts sind dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Für Satzungsänderungen, die den Zweck der Stiftung betreffen, ist die Zustimmung des Finanzamtes einzuholen.